Rechtsprechung
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2004 - 3 L 224/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Subsidiarität der Feststellungsklage; Möglichkeit der Verpflichtungsklage auf Erlass eines Vorbescheids; Klärung hinreichend konkretisierter Vorfragen durch Vorbescheid; Antrag auf Feststellung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von zwei Stellplätzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 23.08.2001 - 2 A 1396/99
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2004 - 3 L 224/01
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.07.1999 - 3 M 79/99
Rechtsmittel; Zulassung; ernstliche Zweifel; Änderung der Sach- und Rechtslage; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.1993 - 7 A 1112/90
Videothek; Gemengelage; Elemente eines Mischegbietes; Elemente eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1991 - 10 A 751/89
Einseitige Erledigungserklärung; Widerrufbarkeit; Bauvoranfrage; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1994 - 10 A 2021/90
Natürliche Eigenart einer Landschaft; Beeinträchtigung; Erholungsgebiet; Bewuchs; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Meiningen, 13.03.2000 - 5 K 235/98
Anforderungen an einen Antrag auf Erlass eines Bauvorbescheides gem. § 66 der …
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- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2007 - 3 L 231/99
Auslegung einer Bauvoranfrage bei fehlender Fragestellung
Die an die Bauaufsichtsbehörde herangetragene Frage muss soweit näher konkretisiert werden, dass sie für die Behörde als die zur Entscheidung gestellte Frage erkennbar wird (OVG Greifswald, U. v. 20.06.2006 - 3 L 91/00 -, NordÖR 2007, 78; B. v. 21.12.2004 - 3 L 224/01 -, NordÖR 2005, 219).Fehlt es - wie hier - an einer solchen Frageformulierung, ist der Bauvorbescheidsantrag im Regelfall unbestimmt und nicht geeignet einen Anspruch auf Entscheidung zu begründen (OVG Greifswald, U. v. 20.06.2006 - 3 L 91/00 - B. v. 21.12.2004 - 3 L 224/01 -, NordÖR 2005, 219).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2006 - 3 L 91/00
Windkraftanlage, Abstandfläche, Bauvorbescheid
Dabei muss indes die zur Vorabentscheidung gestellte Frage eines Bauvorhabens so gefasst (bestimmt) sein, dass sie von der Baugenehmigungsbehörde mit Bindungswirkung entschieden werden kann (Senatsbeschluss vom 21.12.2004 - 3 L 224/01 - NordÖR 2005, 219).